Informationen zur Pflegefinanzierung vom ambulanten Pflegedienst Krankenpflege zu Hause in Dörverden
Damit sie einen ersten Überblick über die Beantragung einer Pflegestufe bekommen, haben wir für Sie einige Informationen zusammengestellt. Ausführliche Informationen erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse.
Was leistet die Pflegekasse?
- Sachleistung: die Pflege wird durch einen Pflegedienst durchgeführt
- Pflegegeld: die Pflege wird durch eine private Pflegekraft durchgeführt
- Kombination: die Pflege wird von einem Pflegedienst für einen fest gelegten Betrag monatlich durchgeführt. Restgeld wird ausgezahlt.

Was bedeutet Pflegebedürftigkeit?
Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Nach der Definition des Pflegegesetzes sind damit Personen erfasst, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung im Bereich der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer, d.h. voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Grundsätzlich kann Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes in allen Lebensabschnitten auftreten.
Entsprechend des Umfangs des Hilfebedarfs werden die Pflegebedürftigen einer von fünf Pflegegraden zugeordnet. Je nach Pflegegrad unterscheidet sich auch die Höhe der Leistungen:
Pflegegrad 1
Hier gibt es nur einen sogenannten Entlastungsbetrag über 125 € monatlich.
Diesen gibt es in allen Pflegegraden zusätzlich.
Pflegegrad 2
Höchstsätze bei Inanspruchnahme eines zugelassenen Pflegedienst: 689 € monatlich
Auszahlung bei privat organisierter pflegerischer Versorgung über 316 € monatlich.
Pflegegrad 3
Höchstsätze bei Inanspruchnahme eines zugelassenen Pflegedienst: 1298 € monatlich.
Auszahlung bei privat organisierter pflegerischer Versorgung über 545 € monatlich.
Pflegegrad 4
Höchstsätze bei Inanspruchnahme eines zugelassenen Pflegedienst: 1612 € monatlich.
Auszahlung bei privat organisierter pflegerischer Versorgung über 728 € monatlich.
Pflegegrad 5
Höchstsätze bei Inanspruchnahme eines zugelassenen Pflegedienst: 1995€ monatlich.
Auszahlung bei privat organisierter pflegerischer Versorgung: 901€ monatlich.
Die Gesetzestexte und weitere Informationen zu den Pflegegraden finden Sie im SGB XI.
Wir arbeiten mit allen Kranken- und Pflegekassen zusammen. Wir beantworten Ihnen Ihre Fragen auch gerne in einem persönlichen Gespräch.